In seiner gestrigen Sitzung hat der KIT-Senat „Leitlinien für ethische Grundsätze des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)“ verabschiedet. Die Leitlinien haben die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geregelte Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre fest im Blick. Sie appellieren gleichzeitig an die Verantwortung aller Beschäftigen und weiteren Mitglieder am KIT für ihr Handeln. Ein wichtiger Grundgedanke der Leitlinien ist, dass Forschung, Lehre und Innovation am KIT dem Erkenntnisgewinn, dem nachhaltigen Nutzen für die Menschheit und dem Schutz der Umwelt dienen sowie friedliche Zwecke verfolgen sollen.
Bereits in der Präambel der Gemeinsamen Satzung des KIT vom 21. März 2011 hat sich das KIT zu einem Handeln verpflichtet, das sich an ethischen Grundsätzen orientiert – in allen Wirkungsfeldern von Forschung, Lehre, Innovation und Dienstleistung. Zur Konkretisierung hat eine vom Senat einberufene Ethikkommission die Leitlinien für alle Mitglieder sowie Angehörigen des KIT ausgearbeitet, die gestern vom Senat in zweiter Lesung verabschiedet wurden.
„Zwischen der ersten Lesung im Februar und der zweiten Lesung hatte der Senat bewusst einen längeren Zeitraum gelassen, um eine Diskussion unter anderem in den Instituten, Fakultäten, im Personalrat und unter den Studierenden zu ermöglichen“, betont die KIT-Vizepräsidentin für Personal und Recht, Dr. Elke Luise Barnstedt.
Vor dem Hintergrund der Wissenschaftsfreiheit enthalten die Leitlinien keinen Kanon von Handlungsanweisungen und auch keine konkreten Verbote und Gebote. Sie weisen unter anderem auf die Problematik des „dual use“, also der vielfältigen Nutzung von Forschungsergebnissen hin und fordern Mitglieder und Angehörige des KIT auf, mit der notwendigen Sensibilität die potenziellen Anwendungsmöglichkeiten von Forschungsergebnissen abzuwägen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzusehen sind. Auf Forschung mit nicht einzugrenzenden Risiken der Forschungsaktivitäten selbst soll in letzter Konsequenz verzichtet werden.
Zur gesellschaftlichen Verpflichtung von Forschung, Lehre und Innovation gehört auch die öffentliche Zugänglichkeit der Erkenntnisse: In ihren Leitlinien verpflichten sich die KIT-Mitglieder die gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse dem wissenschaftlichen Umfeld und der Gesellschaft unter Beachtung der Gesetzeslage und vertraglicher Regelungen allgemein zugänglich zu machen und ausschließlich Forschung, die diesen Anforderungen entspricht, durch Aktivitäten und Bereitstellung von Ressourcen zu fördern. Die Beteiligung am gesellschaftlichen Diskurs, die Mitwirkung an der Weiterentwicklung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, Politikberatung und der verantwortungsvolle Einsatz persönlicher, zeitlicher, finanzieller und materieller Ressourcen sind weitere Handlungsmaxime. Darüber hinaus befassen sich die ethischen Leitlinien mit dem partnerschaftlichen und vertrauensvollen Umgang der KIT-Angehörigen untereinander als Basis der KIT-Kultur sowie der Partizipation der Studierenden und Beschäftigten an Entscheidungsfindungs- und Gestaltungsprozessen im KIT.
Für den Diskurs, die Weiterentwicklung der ethischen Leitlinien, die Beratung von KIT-Mitgliedern und -Angehörigen sowie für die aktuelle Diskussion bei sensiblen Fragestellungen setzt der KIT-Senat zwei Ombudspersonen für Ethische Grundsätze und eine Ethikkommission ein.
Die ethischen Leitlinien finden sie hier: http://www.kit.edu/downloads/KIT_Ethische_Leitlinien.pdf
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