Ab dem Frühjahr 1933 erließen die Nationalsozialisten eine Reihe von Bestimmungen, auf deren Grundlage das Regime politische Gegner sowie Bürgerinnen und Bürger jüdischer Herkunft verfolgte und aus öffentlichen Ämtern vertrieb. Auch Angehörige der damaligen Technischen Hochschule Karlsruhe wurden zum Ziel dieser Maßnahmen. Zum Gedenken an die Menschen, die aus dem Dienst entfernt, vom Studium ausgeschlossen oder denen akademische Grade und Würden entzogen wurden, hat das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), vertreten durch Präsidium und Senat, heute im Ehrenhof des KIT eine Gedenktafel enthüllt.
„Die Verfolgungen in der NS-Zeit fanden in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens statt – auch in der deutschen Wissenschaft“, sagte der Präsident des KIT, Professor Holger Hanselka. „Heute lebt die Wissenschaft von Offenheit, Toleranz und Vielfalt – Werte, mit denen der Nationalsozialismus brach. Es liegt auch in der Verantwortung der Wissenschaft, diese Werte heute und in Zukunft zu verteidigen. Dazu ist es ganz wesentlich, sich immer wieder mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen. Das KIT nimmt diese Verantwortung sehr ernst.“ Auch Angehörige der damaligen Technischen Hochschule Karlsruhe waren Ziel von Verfolgung, betroffen waren nicht nur renommierte Persönlichkeiten aus der Wissenschaft, sondern auch Assistentinnen und Assistenten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Hilfskräfte. „Ihrer aller wollen wir gedenken“, so Hanselka.
Präsident des KIT, Professor Holger Hanselka (Foto: Gabi Zachmann/KIT)
Im unmittelbaren Anschluss an die Machtübernahme der Nationalsozialisten erfolgte ein rasanter Umbau des Staatswesens zu einer Diktatur. Das Regime schuf schnell gesetzliche Grundlagen zur Verfolgung jüdischer Bürgerinnen und Bürger sowie zur Sanktionierung seiner politischen Gegner. Im Laufe der Zeit wurden die Bestimmungen immer weiter verschärft.
Im Zuge der Verfolgungen wurden 11 von damals 41 ordentlichen und außerordentlichen Professoren der damaligen Technischen Hochschule Karlsruhe aus dem Dienst entfernt. Aus dem Kreis der Honorarprofessoren, Assistentinnen und Assistenten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Hilfskräfte wurden mindestens 13 Personen verdrängt. Bei diesem Kreis ist die genaue Zahl wegen lückenhafter Quellenlage nicht mehr sicher zu ermitteln.
Studierende der Technischen Hochschule Karlsruhe waren ebenfalls von den Verfolgungsmaßnahmen betroffen. Nach vielfältigen Erschwernissen seit dem Jahr 1933 war Juden ab 1937 die Promotion verwehrt. Im Anschluss an die Novemberpogrome von 1938 wurde jüdischen Studierenden der Hochschulbesuch überhaupt verboten. Bereits erworbene Doktorgrade wurden auf der Grundlage des Reichsbürgergesetzes jenen entzogen, die Deutschland verließen, weil sie im nationalsozialistischen Staat nicht mehr leben konnten oder wollten.
Mit der heute enthüllten Gedenktafel erinnert das KIT an alle Angehörigen der Technischen Hochschule Karlsruhe, die Ziel von Verfolgung wurden. Über die geschichtlichen Hintergründe gab den Anwesenden Dr. Klaus Nippert, Leiter des KIT-Archivs, in seiner Einführung „Nationalsozialistische Verfolgungen an der Technischen Hochschule Karlsruhe“ einen Überblick. Im anschließenden Vortrag „Von Handlungspielräumen, Wissenschaft und nationalsozialistischem Zivilisationsbruch“ setzte sich Professor Rolf-Ulrich Kunze vom Institut für Philosophie des KIT mit der Rolle der Wissenschaft in der NS-Zeit und den aus der Geschichte zu ziehenden Konsequenzen für Gegenwart und Zukunft des KIT auseinander.
Der Text der Gedenktafel im Wortlaut:
„Zum Gedenken an die Angehörigen der Technischen Hochschule Karlsruhe, denen in den Jahren von 1933 bis 1945 durch den Nationalsozialismus aus rassistischen oder anderen ideologischen und politischen Motiven durch die Entfernung aus dem Dienst, den Ausschluss vom Studium, den Entzug akademischer Grade und Würden oder auf andere Weise Unrecht zugefügt wurde. Die Verfolgungen brachen mit Grundwerten der Menschlichkeit und Toleranz. Die Erinnerung mahnt, diese Werte in der Gegenwart und in der Zukunft zu bewahren.
Das Karlsruher Institut für Technologie, vertreten durch Präsidium und Senat im Jahr 2016“
Auseinandersetzung mit der Geschichte
Wie der KIT-Senat in einem Beschluss im vergangenen Jahr betonte, gehört es zur Kultur des KIT, die eigene Geschichte vorbehaltlos zu betrachten, wissenschaftlich aufzuarbeiten und sich damit aktiv auseinanderzusetzen. Der KIT-Senat hat deshalb ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben, das den Umgang mit dem Nationalsozialismus in den Vorläuferinstitutionen des KIT während und nach dem zweiten Weltkrieg beleuchtet und die Biographien möglicherweise belasteter Personen in Führungspositionen untersucht.
Hintergrund: Verfolgung an den Hochschulen in Baden in der NS-Zeit
Im Zuge der Gleichschaltung der Länder 1933 wurden die zuvor selbstständigen Landesregierungen zugunsten der Reichsgewalt entmachtet. Die Verfolgungen jüdischer Bürgerinnen und Bürger sowie politischer Gegner begannen noch vor dem Abschluss dieser Entwicklung, zunächst parallel auf der Ebene des Landes Baden und durch die Reichsregierung. Am 5. April 1933 erging ein vom Gauleiter und späteren Reichsstatthalter Robert Wagner in seiner Eigenschaft als Chef der noch bestehenden badischen Landesregierung stammender Erlass, der die Beurlaubung von allen im öffentlichen Dienst befindlichen „Angehörigen der jüdischen Rasse (ohne Rücksicht auf die konfessionelle Zugehörigkeit)“ vorschrieb. Die rassistische Ideologie des Nationalsozialismus verfolgte Menschen auch unabhängig von ihrer eigenen Zuordnung zum Judentum. Am 13. April folgte ein Erlass, der auf die Kündigung jeglichen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses von als ‚nicht arisch‘ angesehenen Personen speziell an Hochschulen zielte.
Auf Reichsebene erging am 7. April 1933 das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“. Dieses gab allgemein Handhabe vor allem zur dauerhaften Entfernung von als Juden identifizierten Personen sowie von politischen Gegnern des Nationalsozialismus aus dem öffentlichen Dienst. Um auch jene entfernen zu können, die zwar keine politische Gegnerschaft gezeigt hatten, aber trotzdem unerwünscht waren, folgte im Januar 1935 das „Reichsgesetz über die Entpflichtung und Versetzung von Hochschullehrern aus Anlaß des Neuaufbaus des deutschen Hochschulwesens“. Hochschullehrer konnten nun entfernt werden, indem man ihre Lehrstühle – unter Vorgabe struktureller Reformziele – umwidmete.
Die anfänglichen Regelungen wurden weiter verschärft und systematisiert. Das Reichsbürgergesetz vom September 1935 definierte den Begriff der jüdischen Abstammung und führte zur Aufhebung der zunächst bestehenden Ausnahmeregelungen für jene, die im ersten Weltkrieg an der Front gekämpft oder Angehörige verloren hatten. Schließlich folgte das „Deutsche Beamtengesetz“ von 1937, das nun auch Personen mit ‚nicht-arischem‘ Ehepartner vom öffentlichen Dienst ausschloss.
Als „Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft“ schafft und vermittelt das KIT Wissen für Gesellschaft und Umwelt. Ziel ist es, zu den globalen Herausforderungen maßgebliche Beiträge in den Feldern Energie, Mobilität und Information zu leisten. Dazu arbeiten rund 10 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einer breiten disziplinären Basis in Natur-, Ingenieur-, Wirtschafts- sowie Geistes- und Sozialwissenschaften zusammen. Seine 22 800 Studierenden bereitet das KIT durch ein forschungsorientiertes universitäres Studium auf verantwortungsvolle Aufgaben in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vor. Die Innovationstätigkeit am KIT schlägt die Brücke zwischen Erkenntnis und Anwendung zum gesellschaftlichen Nutzen, wirtschaftlichen Wohlstand und Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Das KIT ist eine der deutschen Exzellenzuniversitäten.