Gute wissenschaftliche Praxis
Wissenschaftliche Integrität ist die Basis für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Forschung. Am KIT verpflichtet die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis alle Mitglieder und Angehörigen sowie alle weiteren Personen, die am KIT wissenschaftlich tätig sind, zur Einhaltung der Grundprinzipien guter wissenschaftlicher Praxis. Die qualitätssichernden Standards orientieren sich an den Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Helmholtz-Gemeinschaft ebenso wie an Empfehlungen anderer Organisationen aus dem Wissenschafts- und Hochschulbereich. Besteht ein Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten, wird dieser von den Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sowie der Kommission für gute wissenschaftliche Praxis nach den im Teil II der Satzung genannten Regelungen untersucht.
Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Am KIT beraten zwei Ombudspersonen alle Mitglieder und Angehörigen sowie alle weiteren wissenschaftlich tätigen Personen zu guter wissenschaftlicher Praxis. Die beiden Vertrauenspersonen können über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informiert werden. Auch des Fehlverhaltens Verdächtige können sich an die zuständigen Ombudspersonen wenden. Die Beratung und Konfliktvermittlung wird stets vertraulich durchgeführt.
Büro für Gute wissenschaftliche Praxis und Ethische Grundsätze
Das Büro für Gute wissenschaftliche Praxis und Ethische Grundsätze (Büro GWP) unterstützt die
- Kommission für gute wissenschaftliche Praxis,
- Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis,
- Ethikkommission sowie die
- Ombudspersonen für die ethischen Grundsätze
bei ihren Aufgaben. Das Büro GWP beantwortet auch allgemeine Anfragen zu den Themen gute wissenschaftliche Praxis und Ethik am KIT. Beratungsanfragen werden stets vertraulich behandelt.