Nachwuchsförderung: Elke Luise Barnstedt in internationalen Expertenkreis berufen
Die Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses an Universitäten besser planbar zu machen und transparenter zu gestalten, ist Ziel des Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, das Bund und Länder auf Vorschlag der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) im Sommer beschlossen haben. Nun hat die GWK, die sich aus den Ministerinnen und Ministern für Wissenschaft und Forschung sowie für Finanzen des Bundes und der Länder zusammensetzt, die Vizepräsidentin des KIT für Personal und Recht, Dr. Elke Luise Barnstedt als Expertin in das Auswahlgremium für dieses Programm berufen.
Zwölf Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Hochschule bilden gemeinsam mit sechs staatlichen Vertreterinnen und Vertretern das internationale Gremium, das bei der Ausgestaltung des Begutachtungsverfahrens mitwirkt und die Förderanträge bewertet. In seiner konstituierenden Sitzung hat das Auswahlgremium Elke Luise Barnstedt zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Barnstedts Amtszeit als Vizepräsidentin des KIT endet am 31. Dezember dieses Jahres. Am KIT hat die Juristin unter anderem die Selbstverpflichtung „Gute Arbeit am KIT“ entscheidend mitgeprägt, deren Ziel klare und planbare Arbeitsverhältnisse etwa für befristet Beschäftigte in der Wissenschaft und Verwaltung sind.
„Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, sagt Dr. Elke Luise Barnstedt. „Daher ist es mir eine Freude und Ehre in diesem Auswahlgremium mitzuarbeiten.“
„Die Berufung von Frau Barnstedt in den Expertenkreis dieses Bund-Länder-Programms sehe ich in klarer Linie zu ihrer hervorragenden und umsichtigen Arbeit als Vizepräsidentin für Personal und Recht am KIT, sagt der Präsident des KIT Professor Holger Hanselka. „Dies ist auch ein Zeichen dafür, dass unsere Anstrengungen für planbare Karrierewege und für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses am KIT sichtbar sind und Anerkennung finden.“
Über das Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Einen besonderen Schwerpunkt setzt das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf die Tenure-Track-Professur. Sie soll neben dem klassischen Berufungsverfahren als eigenständiger Karriereweg an deutschen Universitäten etabliert werden. Dafür sollen 1.000 neue Tenure-Track-Professuren bis zu sechs Jahre gefördert werden. Das Programm soll zudem dazu beitragen, die Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems im internationalen Wettbewerb zu steigern und die Universitäten stärker dabei zu unterstützen, die besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus dem In- und Ausland zu gewinnen und möglichst dauerhaft zu halten. Insgesamt stellt der Bund für das Programm ab dem Jahr 2017 bis zum Ende der Laufzeit im Jahr 2032 bis zu eine Milliarde Euro zur Verfügung.
le/lg, 02.11.2016