Auf dem Weg zum Mars: Instrumententest im Schwarzwald

Im Black Forest Observatory (BFO) testen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen des KIT und der Universität Stuttgart ein Testmodell des Seismographen SEIS, der 2018 auf der Marsmission „InSight“ der NASA den Aufbau des Mars untersuchen soll.
Das SEIS-Instrumentenpaket während der Installation im Teststollen des BFO, 110 Meter unter der Erdoberfläche. (Foto: Björn Oldsen)

Geophysikalische Eigenschaften des „roten Planeten“ zu untersuchen, ist Ziel der für 2018 geplanten Marsmission „InSight“ der NASA und europäischer Partner. Ein hochempfindlicher Seismograph (SEIS) wird als ein Hauptinstrument mit an Bord der Mission sein. Am Geowissenschaftlichen Gemeinschaftsobservatorium des KIT und der Universität Stuttgart, dem Black Forest Observatory (BFO), wird zurzeit das Qualifyingmodel, das „Schwestergerät“ dieses Seismometers, getestet.

So wie es Erdbeben auf der Erde und auch auf dem Mond gibt, erwartet man auf unserem Nachbarplaneten Mars ebenfalls Beben. SEIS soll diese Marsbeben beobachten und ist damit ein zentrales Instrument der Mission „InSight“ (Interior Exploration using Seismic Investigations, Geodesy and Heat Transport). Anhand von Aufzeichnungen per seismischer Wellen soll versucht werden, Aussagen über den Aufbau des Mars zu machen, wie zur Größe des Kerns oder zur Dicke der Kruste und ob der Kern flüssig ist.

Am BFO herrschen dafür exzellente Messbedingungen. Die Bodenunruhe in dem stillgelegten Erzbergwerk bei Schiltach im Schwarzwald ist besonders gering, die betriebenen Seismometer liefern Daten, die zu den rauschärmsten im globalen Vergleich gehören. Der Teil des Stollens, indem die Messungen stattfinden, liegt etwa 150 Meter unter der Erdoberfläche. Die dadurch erreichte Abschirmung der Instrumente vor dem Einfluss direkter Luftdruck- und Temperaturschwankungen, sowie vor zivilisatorischen Störquellen (Industrie, Verkehr) machen das BFO zu einem außergewöhnlich ruhigen Messstandort.

Ausführliche Informationen in der Presseinformation 033/2017.



le, 15.03.2017