KIT und Bosch: gemeinsam innovativ

KIT und Bosch vertiefen ihre langjährige Partnerschaft mit einem Rahmenvertrag – Strategische Partnerschaft in Forschung, Lehre und Innovation
Die Partner bei der Vertragsunterzeichnung: Prof. Holger Hanselka, KIT, und Dr. Volkmar Denner, Bosch (vorn sitzend), dahinter Prof. Thomas Hirth, KIT, und Dr. Jürgen Kirschner, Bosch (Foto: Lydia Albrecht, KIT)

Energiewende, nachhaltige Mobilität oder Informationsgesellschaft: Technik kann die Lebensqualität von Menschen verbessern. Dazu braucht es Partner aus Wissenschaft und Industrie, die ihre ergänzenden Kompetenzen zusammen nutzen und Ideen gemeinsam verfolgen. Das KIT und die Robert Bosch GmbH schließen nun eine strategische Partnerschaft mit diesem Ziel und unterschrieben in Karlsruhe eine entsprechende Vereinbarung.

„Das KIT leistet wesentliche Beiträge zu den Herausforderungen unserer Gesellschaft in Energie, Mobilität, Information – auch dank seiner guten Vernetzung mit Partnern auf allen Ebenen“, sagt der Präsident des KIT, Professor Holger Hanselka. „Die langjährige und vertrauensvolle Kooperation mit Bosch werden wir nun weiter ausbauen und neue gemeinsame Handlungsfelder erschließen“, unterstreicht Professor Thomas Hirth, Vizepräsident für Innovation und Internationales am KIT. „Mit dieser Partnerschaft wollen wir den Austausch von Wissenschaft und Praxis weiter vertiefen. Gemeinsam können wir so dazu beitragen, die Lebensqualität der Menschen mit technologischen Lösungen zu verbessern," sagt Dr. Volkmar Denner, Vorsitzender der Bosch-Geschäftsführung.

Die nun vereinbarte strategische Zusammenarbeit bildet den Rahmen für kommende konkrete Projekte, etwa die Initiierung von weiteren Forschungs- und Entwicklungsprojekten, gemeinsame Lehr- und Informationsformate für Studierende, die Verwertung innovativer Forschungsergebnisse, die Nutzung von Synergien in der Internationalisierung sowie der gemeinsame Dialog mit der Gesellschaft über Technologieentwicklungen und -auswirkungen.

Weitere Informationen in der Presseinformation 071/2017.



kes, 08.06.2017