Studium und Lehre: Qualipakt erfolgreich ausgehandelt
Mit der Unterzeichnung des neuen KIT-Qualipakts seitens des Präsidiums des KIT durch Michael Ganß, Vizepräsident für Wirtschaft und Finanzen, und Professor Alexander Wanner, Vizepräsident für Lehre und Akademische Angelegenheiten, sowie der Verfassten Studierendenschaft wird dieser ab Januar 2022 für die Dauer der Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2021-2025 (HoFVII) fortgeführt. Im KIT-Qualipakt, der 2015 beschlossen wurde, ist vereinbart, wie die Qualitätssicherungsmittel (QSM), die das Land Baden-Württemberg staatlichen Hochschulen bereitstellt, verteilt werden, um die Qualität von Studium und Lehre zu sichern. Die im Rahmen des KIT-Qualipakts verfügbaren Mittel erhöhen sich ab dem 1. Januar 2022 auf 4,76 Millionen Euro pro Jahr. Der Pakt hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.
Im Rahmen der HoFVII sind die QSM in der Grundfinanzierung des KIT festgeschrieben. Ein Teil der QSM wird jedoch nicht dauerhaft zugewiesen und in den KIT-Qualipakt überführt, einschließlich der auf die Studierendenvorschlagsbudgets entfallenden Mittel. Die Aufteilung der Mittel des Qualipakts erfolgt im Verhältnis 40 Prozent (zentral) zu 60 Prozent (dezentral). Die zentralen Mittel werden durch eine Kommission aus Studierenden, vom KIT-Senat gewählten Mitgliedern und dem Vizepräsidenten für Lehre und Akademische Angelegenheiten des KIT für Vorhaben zur Sicherung der Qualität von Studium und Lehre vergeben. Dies betrifft etwa Tutorien oder die Entwicklung neuer Lehrformate. Bei der dezentralen Mittelverwendung vereinbaren die KIT-Fakultäten mit den jeweiligen Studierendenvertretungen die Verwendung. Damit können bewährte Prozesse der Mitwirkung der Studierenden am KIT fortgesetzt werden.
sfo, 21.05.2021
Personen auf dem Foto
Von links: Adrian Keller (AStA-Innenreferent), Fabian Götzmann (AStA-Vorsitzender), Professor Alexander Wanner (Vizepräsident für Lehre und akademische Angelegenheiten des KIT) und Michael Ganß (Vizepräsident für Wirtschaft und Finanzen des KIT)