Umgang mit dem Coronavirus am KIT

Das Wichtigste kompakt auf einen Blick (Stand: 08.02.2023)
Diese Seite wird nicht weiter aktualisiert. Die untenstehenden Informationen sind daher nicht aktuell. Bitte informieren Sie sich auf den Corona-Infoseiten von Landes- und Bundesregierung über etwaige Regelungen. Sollte es zukünftig noch einmal notwendig werden, wird diese Seite wieder in Betrieb genommen. (Stand: März 2023)

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen seit Februar 2023 keine weitreichenden Corona-Schutzmaßnahmen mehr vor, die am KIT zur Anwendung kommen. Dennoch können Maßnahmen zum Infektionsschutz nach wie vor und je nach aktueller Lage sinnvoll sein. Unterschiedliche Lebenssituationen und Schutzbedürfnisse erfordern hier Verständnis und Toleranz, da Covid-19 weder eine harmlose Erkältungskrankheit darstellt noch es einen hundertprozentigen Schutz vor einer Ansteckung geben kann. Sollte dies noch einmal erforderlich werden, werden Sie wichtige Informationen und Empfehlungen auf den Seiten der Medizinischen Dienste (MED) des KIT finden. Individuelle Beratungen bei MED zu Fragen rund um SARS-CoV-2 können jederzeit vereinbart werden.

Arbeiten am KIT

Je nach aktueller Lage und unter Berücksichtigung der individuellen Arbeits- und Lebenssituationen, zum Beispiel wenn dies im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung abzuleiten ist, können von Vorgesetzten weiterhin unterstützende Maßnahmen angeboten oder mit den Mitarbeitenden vereinbart werden. Auch steht es jeder und jedem Einzelnen frei, in Eigenverantwortung bedarfsweise zusätzliche Schutzmaßnahmen für die eigene Gesundheit zu ergreifen. Hochwertige, richtig getragene Masken bieten nach wie vor einen guten Schutz, auch größere Abstände zwischen Personen und regelmäßiges Lüften haben ihre Wirkung. Es gibt also viele Maßnahmen, die eigene Gesundheit und insbesondere die Gesundheit anderer Personen wirkungsvoll zu schützen.

Bitte beachten Sie: Eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht laut Infektionsschutzgesetz bis 7. April 2023 weiterhin beim Besuch einer Arztpraxis. Dies gilt ebenso für die MED, auch im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung.

Weiterhin gibt es im Rahmen der Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit und Telearbeit, die Möglichkeit, bis zu 40% der Arbeitszeit innerhalb eines Monats im Homeoffice bzw. durch mobile Arbeit zu verrichten.

Studienbetrieb am KIT

Der Studienbetrieb am KIT findet grundsätzlich in Präsenz statt. Ein Anspruch auf Online-Lehre besteht nicht, gleichwohl sind Online-Lehrformate und hybride Veranstaltungen weiterhin möglich. Auch im Studium gilt es, die individuellen Lebenssituationen zu berücksichtigen und gegenüber unterschiedlichen Schutzbedürfnissen Verständnis und Toleranz zu zeigen. Hochwertige, richtig getragene Masken, das Einhalten von Abständen und regelmäßiges Lüften sind weiterhin wirksame Maßnahmen, um die eigene Gesundheit und insbesondere die Gesundheit anderer Personen wirkungsvoll zu schützen. Bei Fragen zu Lehrveranstaltungen oder Prüfungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Dozentin oder den Dozenten bzw. die Prüfenden oder den Prüfungsausschuss.

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