In Ergänzung zum KIT-Gesetz unterzeichnen die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, und der baden-württembergische Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Peter Frankenberg, am heutigen Donnerstag, 30. Juli 2009, die KITVerwaltungsvereinbarung.In diesem Dokument sind die Grundlagen für die weitere Entwicklung des KIT festgelegt.
Im Karlsruher Institut für Technologie (KIT) fusionieren die vom Land Baden-Württemberg finanzierte Universität Karlsruhe und die vom Bund finanzierte Großforschungseinrichtung Forschungsszentrum Karlsruhe. Damit die Fusion tatsächlich umgesetzt werden kann, bedarf es eines KIT-Gesetzes, das am 8. Juli vom baden-württembergischen Landtag verabschiedet wurde und einer von Bund und Land zu unterzeichnenden Verwaltungsvereinbarung. Der Wortlaut des KIT-Zusammenführungsgesetzes:
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/4000/14_4867_d.pdf
http://www.bmbf.de/press/index.php
Als „Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft“ schafft und vermittelt das KIT Wissen für Gesellschaft und Umwelt. Ziel ist es, zu den globalen Herausforderungen maßgebliche Beiträge in den Feldern Energie, Mobilität und Information zu leisten. Dazu arbeiten rund 10 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einer breiten disziplinären Basis in Natur-, Ingenieur-, Wirtschafts- sowie Geistes- und Sozialwissenschaften zusammen. Seine 22 800 Studierenden bereitet das KIT durch ein forschungsorientiertes universitäres Studium auf verantwortungsvolle Aufgaben in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vor. Die Innovationstätigkeit am KIT schlägt die Brücke zwischen Erkenntnis und Anwendung zum gesellschaftlichen Nutzen, wirtschaftlichen Wohlstand und Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Das KIT ist eine der deutschen Exzellenzuniversitäten.