Presseinformation 059/2011

Mehr Autonomie für das KIT

Bund und Land verständigen sich über Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie
KIT-Fahne
(Foto: Andrea Fabry)

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) wird künftig Dienstherr für seine Beamten und Arbeitgeber für seine Angestellten sein. Das KIT wird weiterhin Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den Gesetzen des Landes Baden-Württemberg sein, jedoch keine „staatliche Einrichtung“. Außerdem soll das KIT in weitem Umfang selbst Eigentümer des Vermögens werden. Auf diese Eckpunkte für die Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) hat sich das Land Baden-Württemberg mit dem Bund verständigt.

Der Ministerrat des Landes hat heute eine entsprechende Vereinbarung gebilligt, die dem KIT mehr Spielräume für eigenverantwortliches Handeln einräumt. Diese haben die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Professor Annette Schavan und Wissenschaftsminister Professor Peter Frankenberg unterzeichnet. Mit der Vereinbarung sollen auch die zum Teil unterschiedlichen Regelungen für den Universitäts- und den Großforschungsbereich weiter harmonisiert werden.

„Mit den Eckpunkten werden nun Reformschritte umgesetzt, welche die KIT-Verwaltungsvereinbarung vom Juni 2009 zwischen Bund und Land vorsieht. Wir danken dem Bund und dem Land für diesen wichtigen Schritt hin zu mehr Autonomie für das KIT“, so Professor Horst Hippler, Präsident des KIT. „Wir freuen uns über die hervorragende Unterstützung der Ministerien. Die wachsende Eigenständigkeit des KIT ist Ansporn und Aufgabe. Wir begrüßen es sehr, dass wir künftig noch mehr Gestaltungsspielraum haben, so können wir die wissenschaftliche Qualität in Forschung, Lehre und Innovation weiter steigern“, sagt KIT-Präsident Professor Eberhard Umbach.

Die Eckpunkte sehen unter anderem vor, dass das KIT – anstelle des Landes – Dienstherr für seine Beamten und Arbeitgeber für seine Angestellten wird. Außerdem werden die bisher unterschiedlichen Tarifbestimmungen der Beschäftigten am Campus Nord und Campus Süd harmonisiert. Die Mittel aus dem Landes- und Bundeshaushalt werden dem KIT als Mittel zur selbständigen Verwendung zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben zugewiesen bzw. zugewendet. Ebenso ist eine Bauherreneigenschaft für das KIT in Sicht: In einer fünfjährigen Experimentierphase soll das KIT Baumaßnahmen auf dem KIT-Campus Ost (Mackensengelände) eigenverantwortlich durchführen können; dafür will das Land jährlich ein Baubudget in Höhe von vier Millionen Euro bereitstellen.

Seit der Gründung des KIT im Oktober 2009 haben Arbeitsgruppen von Land und Bund unter Einbezug des KIT Gespräche über die Weiterentwicklung des KIT geführt. Die Eckpunkte bedürfen noch der Umsetzung teils auf Bundes-, teils auf Landesebene.

Einzelheiten zu der „Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Baden-Württemberg über die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie“ ist auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst einsehbar:
www.mwk.baden-wuerttemberg.de/forschung/kit

 

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den Gesetzen des Landes Baden-Württemberg. Es nimmt sowohl die Mission einer Universität als auch die Mission eines nationalen Forschungszentrums in der Helmholtz-Gemeinschaft wahr. Das KIT verfolgt seine Aufgaben im Wissensdreieck Forschung – Lehre – Innovation.

 

lg, 12.04.2011
Kontakt:

 

Christian Könemann
Pressesprecher
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