Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erhält mehr Autonomie und deutlich größere Freiräume. Mit der heutigen Verabschiedung des KIT-Weiterentwicklungsgesetzes im baden-württembergischen Landtag ist das KIT künftig Dienstherr für seine Beamten und Arbeitgeber für seine Angestellten. Darüber hinaus kann das KIT eigenständig Berufungen durchführen, erhält weitgehende Satzungsfreiheit und wird Eigentümer des beweglichen Vermögens.
„Dies ist ein konsequenter nächster Schritt für die Weiterentwicklung des KIT. Unser Dank gilt dem Land und dem Bund für die engangierte und mutige Umsetzung des Eckpunktepapiers im KIT-Weiterentwicklungsgesetz“, betonen die KIT-Präsidenten Professor Eberhard Umbach und Professor Horst Hippler. „Die neuen Freiräume sind eine hervorragende Unterstützung auf dem Weg des KIT hin zu einer international sichtbaren Spitzeneinrichtung in Forschung, Lehre und Innovation. Sie stärken zudem unsere Position im Wettbewerb um die besten Köpfe weltweit.“
"Das KIT ist der bundesweit erste Fall einer echten Fusion von Universität und Großforschungseinrichtung. Diese forschungspolitische Erfolgsgeschichte wollen wir mit dem heute beschlossenen KIT-Weiterentwicklungsgesetz konsequent fortschreiben“, sagt die baden-württembergische Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Theresia Bauer.
So wird die Fachaufsicht des Landes über den Universitätsbereich weitgehend entfallen. Das KIT ist weiterhin eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, jedoch keine staatliche Einrichtung mehr. Die Mittel aus dem Landes- und Bundeshaushalt werden nun dem KIT als Mittel zur selbständigen Verwendung zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben zugewiesen. Gleichzeitig wird das KIT in weitem Umfang Eigentümer des von ihm genutzten Vermögens. Neben dem Sondervermögen Großforschung wird auch das im Eigentum des Landes stehende bewegliche Vermögen des Universitätsteils auf das KIT übergehen. Darüber hinaus wird das KIT im Rahmen einer fünfjährigen Experimentierphase Baumaßnahmen auf dem KIT-Campus für Mobilität und Innovation eigenverantwortlich durchführen können.
Ab Inkrafttreten des Gesetzes wird das KIT für seine Beamten und Angestellten die Funktionen des Dienstherrn und Arbeitgeber wahrnehmen. Der Übergang des vorhandenen Personals vom Land zum KIT ist für den 1. Januar 2013 vorgesehen. Bereits Beschäftigte erhalten dabei vollen Bestandsschutz. Das KIT hat außerdem Satzungsautonomie in Fragen der Chancengleichheit und Gleichstellung.
Mitwirkung von Beschäftigten und Studierende
Der Personalrat wird künftig bei der Besetzung des Aufsichtsrates mitwirken und der Findungskommission einen Vorschlag für ein Mitglied unterbreiten können. Darüber hinaus wird ein Vertreter des Personalrats mit Stimmrecht dem Senat angehören.
Das neue KIT-Gesetz stärkt den Einfluss von Studierenden bei der Wahl des Vizepräsidenten für Lehre. So ist es erforderlich, dass die Mehrheit der studentischen Vertreter im KIT-Senat seine Wahl bestätigt. Dem Gremium gehören drei Studierende an.
Ein zu bildender Konvent aus akademischen und wissenschaftlichen Mitarbeitern kann Angelegenheiten und Fragen aus dem KIT beraten und Empfehlungen an die KIT-Organe richten.
Als „Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft“ schafft und vermittelt das KIT Wissen für Gesellschaft und Umwelt. Ziel ist es, zu den globalen Herausforderungen maßgebliche Beiträge in den Feldern Energie, Mobilität und Information zu leisten. Dazu arbeiten rund 10 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einer breiten disziplinären Basis in Natur-, Ingenieur-, Wirtschafts- sowie Geistes- und Sozialwissenschaften zusammen. Seine 22 800 Studierenden bereitet das KIT durch ein forschungsorientiertes universitäres Studium auf verantwortungsvolle Aufgaben in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vor. Die Innovationstätigkeit am KIT schlägt die Brücke zwischen Erkenntnis und Anwendung zum gesellschaftlichen Nutzen, wirtschaftlichen Wohlstand und Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Das KIT ist eine der deutschen Exzellenzuniversitäten.