Presseinformation 072/2014

„Endlich bewegt sich etwas in Berlin“

Landesrektorenkonferenz begrüßt Einigung über Bildungsmittel des Bundes – zusätzlicher Spielraum für das Land

Sechs der neun zusätzlichen Milliarden für Bildung und Forschung sind an die Länder verteilt. Aber was davon kommt bei den chronisch unterfinanzierten Universitäten in Baden-Württemberg an?

 

Die Landesuniversitäten begrüßen, dass die Parteispitzen Bewegung in die Finanzierung des deutschen Wissenschaftssystems gebracht haben. Entscheidend ist der Beschluss, nun doch eine Verfassungsänderung in Angriff zu nehmen, so die Rektorenkonferenz. „Endlich bewegt sich etwas in Berlin. Es ist zukunftsweisend für die baden-württembergischen Universitäten, dass auf dem Gipfeltreffen der Bundesregierung der Weg zu einer Föderalismusreform im Bereich der Bildungs- und Forschungsförderung bereitet wurde“, sagt der Vorsitzende der Rektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten, Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer. Die Entscheidung sei von besonderer Bedeutung, da sie einen wichtigen Grundstein für die Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems lege.

 

Mit der Entscheidung des Bundes, von 2015 an die BAföG-Finanzierung vollständig zu übernehmen, erhalten die Länder jährlich zusätzlich 1,17 Milliarden Euro zur Besserstellung ihrer Hochschulsysteme. Das bedeutet für Baden-Württemberg ein Plus von 71 Millionen Euro jährlich, die den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden müssen. „Wir erwarten, dass der BAföG-Anteil der Hochschulen als frisches Geld ungeschmälert in die Grundfinanzierung fließt. Damit hat der Bund zunächst einmal seine Pflicht erfüllt. Jetzt ist das Land an der Reihe“, betont Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer.

 

Gleiches gilt für die Entlastung der Länder bei der Finanzierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Etaterhöhungen gehen zukünftig vollständig zu Lasten des Bundes. Baden-Württemberg wird dadurch im Jahr 2016 um 10,4 und 2017 um 21,3 Millionen Euro entlastet. „Diese Mittel müssen der universitären Forschung in Baden-Württemberg zukünftig zur Verfügung stehen, damit wir international konkurrenzfähig bleiben“, sagt der Rektor der Universität Stuttgart und stellvertretende Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, Prof. Dr. Wolfram Ressel.

 

Offen sind nach wie vor die Verwendung der Exzellenzmittel nach dem Jahr 2017 und die künftige Förderung der Spitzenforschung an den Universitäten. Die Universitäten sehen ebenso wie Wissenschaftsministerin Theresia Bauer mit großer Sorge, dass noch keine verbindliche Entscheidung über die zusätzlichen drei Milliarden für die Forschungsförderung gefallen ist. Hier geht es u. a. um die sogenannte Programmpauschale, die Übernahme indirekter Projektkosten in Höhe von 20 % der direkten Projektförderung des Bundes. „Ohne diese Förderung in Höhe von gegenwärtig 46 Millionen Euro jährlich werden die forschungsstarken Landesuniversitäten in Baden-Württemberg in die Knie gehen“, betont Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer.

 

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02.06.2014
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