Presseinformation 005/2023

Mehr Autonomie für ein gestärktes KIT

Zweites KIT-Weiterentwicklungsgesetz stärkt Potenziale in Spitzenforschung, Lehre sowie Transfer und baut administrative Grenzziehungen ab
Start in ein neues Kapitel am KIT: Präsident Holger Hanselka, Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, Landesministerin Petra Olschowski und der Aufsichtsrastvorsitzende des KIT Michael Kaschke.
Start in ein neues Kapitel am KIT: Präsident Holger Hanselka, Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, Landesministerin Petra Olschowski und der Aufsichtsratsvorsitzende des KIT Michael Kaschke. (v.l.n.r.)

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, und die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Petra Olschowski, haben gemeinsam mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) den Start in ein neues Kapitel am KIT gefeiert (20. Februar 2023). Seit dem vollständigen Inkrafttreten des 2. KIT- Weiterentwicklungsgesetzes am 1. Januar 2023 genießt das KIT deutschlandweit die größte Gestaltungsfreiheit unter allen Wissenschaftseinrichtungen. Die Novelle stärkt die forschungsorientierte Lehre, das Potenzial für Spitzenforschung sowie den Transfer, und baut zahlreiche administrative Grenzziehungen ab.

Das KIT ist eine der größten deutschen Wissenschaftseinrichtungen. Gegründet wurde es am 1. Oktober 2009 als Zusammenschluss der Universität Karlsruhe und der Forschungszentrum Karlsruhe GmbH. Dennoch gab es immer noch eine Aufteilung in den Großforschungs- und den Universitätsbereich mit komplett eigenen Regelwerken. Diese Trennlinien überwindet das 2. KIT- Weiterentwicklungsgesetz. Damit schlägt das „KIT – Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft“ ein neues Kapitel auf, was zu mehr Synergien in Forschung, Lehre und Transfer führen wird.

Pioniercharakter für den Wissenschaftsstandort Deutschland

„Mit dem vollständigen Inkrafttreten des 2. KIT-Weiterentwicklungsgesetzes wurde das nächste Kapitel der Weiterentwicklung des KIT aufgeschlagen und ein Meilenstein in der deutschen Wissenschaftslandschaft gesetzt“, sagte Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger. „Dank intensiver, gemeinsamer Arbeit konnten wir zusammen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und dem Präsidium des KIT neue Regelungen schaffen, die bundesweit Pioniercharakter haben. Das KIT wird so als ‚Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft‘ noch attraktiver für exzellente Forschende weltweit. Davon profitiert der Wissenschaftsstandort Deutschland insgesamt.“

Gleichrangige Aufgaben statt getrennter Bereiche

Statt der früheren Gliederung in zwei Bereiche hat das KIT nun zwei gleichrangige Aufgaben: die Universitäts- und die Großforschungsaufgabe. „Das KIT ist eine einzigartige Wissenschaftseinrichtung, die unsere baden-württembergische Forschungs- und Hochschullandschaft stärkt und bereichert. Am KIT studieren die gefragten MINT-Fachkräfte von morgen; und hier wird für unsere Zukunft geforscht – Schwerpunktthemen reichen von der Energiewende über Klima- und Umweltschutz bis zu neuen Mobilitätsformen. Ich begrüße und unterstütze die Novelle durch das 2. KIT-Weiterentwicklungsgesetz: Sie schafft optimale Rahmenbedingungen für Forschung, Lehre und Transfer – bei größtmöglicher Gestaltungsfreiheit,“ so Landesministerin Petra Olschowski.  

Gesetzliche Neuerungen umfassen insbesondere eine einheitliche, auf das KIT zugeschnittene Personalkategorie der „Hochschullehrerinnen und -lehrer am KIT“ sowie einen gemeinsamen Rechtsrahmen nach Landesrecht und einen einheitlichen Personalkörper.

Stärken in Forschung, Lehre und Transfer noch besser ausspielen – zum Nutzen für die Gesellschaft

Der Präsident des KIT Professor Holger Hanselka unterstrich die ununterbrochene Unterstützung beider Ministerien: „Das 2. KIT-Weiterentwicklungsgesetz konnte nur Realität werden, weil wir seit 2009 mit Bund und Land intensiv und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Das ist keineswegs selbstverständlich und dafür bedanke ich mich außerordentlich“, so Hanselka. „Es gab keine Blaupause dafür, wir alle mussten neue Wege gehen, ‚out of the box‘ denken. Es war ein sehr spannender Prozess, der viel Mut und Flexibilität von allen Beteiligten erforderte. Mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten können wir am KIT unsere Stärken in Lehre, Forschung und Transfer noch besser ausspielen. Und mit der Möglichkeit, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer am KIT sowohl für Großforschungs- als auch für Universitätsaufgaben zu berufen, lässt das KIT noch deutlicher als bisher die Versäulung des deutschen Wissenschaftssystems hinter sich.“  

Dies betonte auch der Vorsitzende des Aufsichtsrates des KIT, Professor Michael Kaschke: „Wenn alle Beteiligte Hand in Hand arbeiten, gelingt die erwartete und strategische stetige Weiterentwicklung des KIT. Das ist nicht nur für das KIT, sondern für unser Land eine gute Nachricht. Das KIT bildet die Köpfe von morgen aus, hier arbeiten die Forschenden daran, die großen Herausforderungen unserer Zeit insbesondere in den Feldern Energie und Umwelt, Mobilität und Information zu meistern. Wir werden auch weiterhin neue und unkonventionelle Wege gehen müssen, damit das KIT als ein besonderer Leuchtturm des deutschen Wissenschaftssystems vor allem auch international noch stärker wird. Es lohnt sich dafür allemal, über den Tellerrand zu schauen und gesetzlich neue Wege zu gehen.“

Welche Möglichkeiten eröffnet das 2. KIT-Weiterentwicklungsgesetz für das KIT?

Um die Stärken des KIT in Forschung, Lehre und Innovation auszuspielen, wurden administrative Grenzziehungen abgebaut und mehr Flexibilität in der Mittelverwendung und beim Personaleinsatz ermöglicht.

Das heißt insbesondere:

  • Die neue einheitliche Personalkategorie ermöglicht Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern am KIT grundsätzlich sowohl Universitäts- als auch Großforschungsaufgaben wahrzunehmen.
  • Professorinnen und Professoren können auch in die Großforschungsaufgabe direkt ans KIT berufen werden. Dies ist bei anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen nicht möglich.
  • Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich sowohl an der Großforschung als auch Lehre beteiligen.
  • Die gewählten Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter sind gesetzlich verankert. Dieses neue Statusamt hat bisher keine andere deutsche Universität.
  • Es gibt nun einen einheitlichen Rechtsrahmen nach Landesrecht. Dies schafft Vereinfachungen für die Beschäftigten.

Die vertiefte Einheit soll Synergien erzeugen, die zu einer noch höheren wissenschaftlichen Qualität führen.

Im Einzelnen sind dies:

  • Höchste Forschungsleistungen durch synergetische Zusammenführung der Großforschungs‐ und der Universitätsaufgabe – Nutzung des gesamten Kompetenzpotentials des KIT.
  • Herausragende forschungsorientierte Lehre mit einem erstklassigen Betreuungsverhältnis und hoher Anziehungskraft für leistungsfähige Studierende durch Einbezug aller wissenschaftlichen Angehörigen sowie einmaliger Forschungsinfrastrukturen in die Lehre.
  • Hohe Innovationsleistung durch Verwirklichung der gesamten wissenschaftlichen Wertschöpfungskette von der Erkenntnis orientierten Forschung über die koordinierte und programmorientierte Forschung bis hin zur industrienahen Forschung sowie Stärkung des Wissens- und Technologietransfers in Wechselwirkung mit der Gesellschaft.
  • Planung,  Entwicklung,  Aufbau und Betrieb national und international orientierter Forschungsinfrastrukturen auf Basis der vollen Kompetenzbreite des KIT mit hohem wissenschaftlichem Mehrwert aus der Synergie der unterschiedlichen Forschungskulturen und starker Anziehungskraft für die besten Köpfe der jeweiligen Wissenschaftscommunity.

Als „Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft“ schafft und vermittelt das KIT Wissen für Gesellschaft und Umwelt. Ziel ist es, zu den globalen Herausforderungen maßgebliche Beiträge in den Feldern Energie, Mobilität und Information zu leisten. Dazu arbeiten rund 10 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einer breiten disziplinären Basis in Natur-, Ingenieur-, Wirtschafts- sowie Geistes- und Sozialwissenschaften zusammen. Seine 22 800 Studierenden bereitet das KIT durch ein forschungsorientiertes universitäres Studium auf verantwortungsvolle Aufgaben in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vor. Die Innovationstätigkeit am KIT schlägt die Brücke zwischen Erkenntnis und Anwendung zum gesellschaftlichen Nutzen, wirtschaftlichen Wohlstand und Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Das KIT ist eine der deutschen Exzellenzuniversitäten.

ih, 20.02.2023
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